Kl. BE Mindestalter 18 Jahre (bzw. 17 Jahre bei begleitetem Fahren)
* Fahrzeugkombinationen, die aus einem Zugfahrzeug der Kl. B und einem
Anhänger oder Sattelanhänger bestehen, sofern die zulässige Gesamtmasse
des Anhängers oder Sattelanhängers 3500 kg nicht übersteigt.
* vorgeschriebene Sonderfahrten: 3 Überland-, eine Autobahn- und eine
Nachtfahrt.
* Keine theoretische Prüfung, sondern nur praktische Prüfung erforderlich.
B 96 nach Fahrerschulung
* 4250 kg zul. Gesamtgewicht ohne theoretische und praktische Prüfung.
Voraussetzung: Vorbesitz Kl. B
* Die Fahrschule bescheinigt die Fahrerschulung für die Führerscheinstelle
Beim Landratsamt.

Schulfahrzeug: Toyota RAV 4 Hybrid mit Anhänger