Kein Vorbesitz, (Einschluß: AM), ab 16 Jahre
Kl. A1 Mindestalter 16 Jahre
* Krafträder, auch mit Beiwagen
* mit einem Hubraum von bis zu 125 cm3,
mit einer Motorleistung von nicht mehr als 11 KW
* dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern und einem
Hubraum von mehr als 50 cm3 bei Verbrennungsmotoren oder einer
bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und einer
Leistung von bis zu 15 KW
* Prüfung Theorie und Praxis erforderlich
B 196 Führung von Kraftfahrzeugen der Kl. A1
* bei 5-jährigem Vorbesitz der Kl. B
* Mindestalter 25 Jahre
* die Berechtigung gilt nur im Inland
Voraussetzung
Eine Fahrerschulung (keine Prüfung in Theorie und Praxis)
* Fahrerschulung Theorie
4 Unterrichtseinheiten à 90 Min.
* Fahrerschulung Praktisch
5 Unterrichtseinheiten à 90 Min.
* Ausbildung kann auch auf Automatikfahrzeugen durchgeführt werden
(ohne Automatikeintrag im Führerschein)
Schulfahrzeug: Peugeot Speedfight

