* Krafträder (auch mit Beiwagen)
mit einer Motorleistung von nicht mehr als 35 KW
* Mindestalter 18 Jahre
theoretische und praktische Prüfung erforderlich
* bei Vorbesitz der Kl. A1 (keine theoretische Prüfung, keine Sonderfahrten),
aber Führerschein Kl. A1 Besitz 2 Jahre, dann nur praktische Prüfung erforderlich.
Schulfahrzeug: Honda CBF 600 gedrosselt auf 48 PS
