Kein Vorbesitz, (Einschluß: A1 und M), ab 25 Jahre
* Krafträder (auch mit Beiwagen)
mit einer Motorleistung von mehr als 35 KW
* Mindestalter 24 Jahre
* Bei Direkteinstieg theoretische und praktische Prüfung, sowie alle
Sonderfahrten erforderlich.
Ausnahme: Alter 20 Jahre,
mindestens 2 Jahre Vorbesitz Kl. A2 (keine theoretische Prüfung, keine
Sonderfahrten) dann nur praktische Prüfung erforderlich.

Schulfahrzeug: Honda CBF 600 mit 78 PS